|
Frankfurter Rundschau, 9. Dezember 2008
Arbeit finden unmöglich
Main-Taunus Wohlfahrtsverbände und Kreis kritisieren Bundesgesetz
von Barbara Helfrich
Schlicht "lebensfremd" sind die neuen Vorgaben aus Berlin für Iris Blaul.
Warum, erklärte die Geschäftsführerin der Dienstleistungs-Gesellschaft Taunus (DGT) an einem Beispiel:
Nur wenn ein Langzeitarbeitsloser bereits die feste Zusage für einen Job als Busfahrer habe, bezahle der Bund
ihm künftig noch den Busführerschein. Doch kein Busunternehmer sage einem Bewerber zu, der noch keinen
Führerschein habe.
Ein Teufelskreis also.
Am Freitag hat der Bundestag das "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarkt-politischen Instrumente" beschlossen,
kurz Instrumentenreform genannt. Die Liga der Wohlfahrtsverbände im Main-Taunus-Kreis fürchtet,
dass es Langzeitarbeitslose künftig noch schwerer haben werden. "Nahezu unmöglich gemacht" würden die
Bemühungen der Kreisverwaltung, Menschen Arbeit zu verschaffen, sagte Erster Kreisbeigeordneter
Hans-Jürgen Hielscher (FDP). Dem Optionsmodell, bei dem der Kreis die Betreuung von Hartz IV-Empfängern
komplett übernimmt, entziehe die Instrumentenreform "die Geschäftsgrundlage", sagte Hielscher bei
einem Gespräch im Kreishaus. Dazu waren auf Einladung der Wohlfahrtsverbände auch die Bundestagsabgeordneten
Heinz Riesenhuber (CDU) und Gregor Amann (SPD) gekommen, die ihre Wahlkreise im Main-Taunus-Kreis und in
Frankfurt haben. Zudem die SPD-Landtagsabgeordnete Nancy Faeser aus Schwalbach.
Tom Windschild, Geschäftsführer des Bildungsunternehmens AEG Signum, befürchtet, dass durch die Reform
benachteiligte Jugendliche bei der Ausbildung auf der Strecke bleiben. Etwa ein Zehntel der
Schulabgänger sei auf dem Ersten Arbeitsmarkt chancenlos und brauche "Unterstützung und Begleitung".
Dies bietet AEG Signum in Hofheim und in anderen Städten. Ein weiterer Qualifizierungsträger ist die
Selbsthilfe im Taunus (SIT). Angebote, die auf Arbeitslose mit "multiplen Problemlagen" wie Sucht und
Schulden individuell zugeschnitten seien, wird es künftig nicht mehr geben, fürchtet die stellvertretende
Geschäftsführerin Monika Fuchs.
Die Bundestagsabgeordneten verteidigten die Reform. Der Bundesrechnungshof habe bemängelt, mit der
bisherigen Praxis seien "Mittel in Millionenhöhe rechtswidrig verwendet worden", sagte Amann.
CDU-Mann Riesenhuber betonte die Verbesserungen, die seit dem ersten Gesetzesentwurf noch erreicht
worden seien.
DIE KRITIK
Die Liga der Wohlfahrtsverbände
lehnt die im Bundestag beschlossene Instrumentenreform
vor allem aus vier Gründen ab.
Ausschreibung über Vergaberecht führe zu Standardisierung und
verhindere Individualisierung von Hilfen.
Bürokratie und Zentralisierung. Künftig sei es nicht mehr möglich mehrere Kostenträger
zu kombinieren. Örtliche Kompetenz der Optionskommunen könne nicht mehr genutzt werden.
Reduzierung der freien Förderung bedeute faktisch das Aus für die innovativen Ansätze bei der
Berufsvorbereitung und der Ausbildung Jugendlicher.
|